Reisebedingungen
1. Reiseleistungen, Anmeldung:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Reisen, ist auf den entsprechenden Reisebeschreibungen beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Mongolia4Holiday nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer Mongolia4Holiday den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Mongolia4Holiday zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Mongolia4Holiday vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist Mongolia4Holiday die Annahme erklärt.
2. Zahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung
durch Mongolia4Holiday. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung von 300,- Euro fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 45 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 45 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung fällig. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Die genannten Preise gelten für die jeweilige Saison.
3. Mindestteilnehmerzahl:
Mongolia4Holiday behält sich vor, eine Reise abzusagen, falls weniger als sechs Motorräder / Teilnehmer (Motorradtouren) oder bei Jeeptouren weniger als vier Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und umgehend die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten. Individualtouren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
4. Änderungen beschriebener Veranstaltungs-Abläufe, Preiserhöhungen:
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Mongolia4Holiday ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Mongolia4Holiday und nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Mongolia4Holiday nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Mongolia4Holiday in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Mongolia4Holiday über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei Mongolia4Holiday schriftlich geltend zu machen.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Mongolia4Holiday kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Mongolia4Holiday als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung bei Mongolia4Holiday. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von € 25,-- pro Person berechnet. Im übrigen stehen Mongolia4Holiday im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
• bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens jedoch € 25,-- Bearbeitungsgebühr pro Person
• bis 35 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
• bis 14 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
• ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
• am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100 % des Reisepreises.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Mongolia4Holiday nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, Mongolia4Holiday einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch Mongolia4Holiday zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Mongolia4Holiday den vollen Vergütungsanspruch. Mongolia4Holiday eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als Mongolia4Holiday von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl Mongolia4Holiday als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Mongolia4Holiday für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mongolia4Holiday ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Mongolia4Holiday informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Mongolia4Holiday bedingt sind.
8. Gewährleitung, Mitwirkungspflicht, Abhilfe Verlangen
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Mongolia4Holiday nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich
gegenüber Mongolia4Holiday direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung ist Mongolia4Holiday eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Mongolia4Holiday verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche
auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Mongolia4Holiday geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Mongolia4Holiday die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. Teilnehmer Zusicherung
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein ( Motorradtouren und Jeepselbstfahrertouren).
Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Motorrad (ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad / Jeep) an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen
Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Mongolia4Holiday keine zusätzliche Versicherung.
Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Empfehlungen und Mindestanforderungen für die Schutzbekleidung
befinden sich bei den Teilnehmerunterlagen oder können angefordert werden.
10. Beachtung von Anweisungen
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße
Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Mongolia4Holiday das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Der Teilnehmer sichert zu, dass er den Anweisungen des Motorradführers / Guide bei Jeeptouren auf der Strecke folge leistet.
11. Reiseleiter
Die Reiseleiter sind nicht berechtigt, für Mongolia4Holiday rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die Mongolia4Holiday gehören oder anvertraut sind.
12. Haftung
Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die
zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und
Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Mongolia4Holiday, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Reise betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des
Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt Mongolia4Holiday und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.
Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Mongolia4Holiday bleibt davon unberührt.
Soweit Mongolia4Holiday die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Mongolia4Holiday lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Mongolia4Holiday übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder Mongolia4Holiday für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Mongolia4Holiday haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Mongolia4Holiday ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt Mongolia4Holiday die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern Mongolia4Holiday in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Mongolia4Holiday nach den für diese geltenden Bestimmungen.
13. Unfallversicherung
Es besteht keine Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung muss jeder Teilnehmer selber abschließen.
14. Reiserücktrittskosten-Versicherung / Schutzbrief
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie
gerne.
15. Sonstiges
Gerichtsstand der Klagen gegen Mongolia4Holiday ist Ulaanbataar (Mongolia). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.
16. Veranstalter
MONGOLIA4HOLIDAY
BOTAN LLC.
Ulaan Baatar, Mongolia